Nutzungsbedingungen

1. Betreiber der Panelgemeinschaft O.trend
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des vom Markt- und Meinungsforschungsinstituts O.trend GmbH zur Verfügung gestellten Portals zur Durchführung von Umfragen aus dem Mobilitäts- und Wirtschaftsektor unter www.panel.ogroup.de und der Panelapp O.trend. Betreiber und Verantwortlicher ist:

O.trend GmbH
Weißenfelser Straße 71
04229 Leipzig
Telefon: 0341-9135300
Telefax: 0341-9135107
E-Mail: panel@otrend.de
Webseite: https://trend.ogroup.de/

Wenn Sie Fragen bezüglich dieser Nutzungsbedingungen haben, nehmen Sie bitte mit uns per E-Mail Kontakt auf, indem Sie das Kontaktformular auf dieser Seite verwenden.

2. Zusammenfassung
O.trend betreibt das Portal zur Durchführung und Verwaltung von Umfragen zu Themen aus dem Mobilitäts- und Wirtschaftssektor. Die Teilnahme an den Umfragen ist freiwillig. Das Nutzungsverhältnis kann jederzeit durch die Panelteilnehmenden beendet werden. Nicht allen Panelteilnehmenden stehen alle bereitgestellten Umfragen zur Verfügung, die Zuteilung erfolgt durch O.trend. Für die Teilnahme an Umfragen kann O.trend ein Guthaben ausloben. Durch das Absenden des vollständigen Registrierungsfragebogens und damit die Nutzung jeglichen Services, der durch die Webseite und der App der O.trend GmbH zur Verfügung gestellt wird, erklären die Panelteilnehmenden ihr Einverständnis mit der rechtlichen Geltung dieser Nutzungsbedingungen sowie mit dem Datenschutzhinweis.

3. Teilnahmebedingungen
3.1 Allgemeines
Eine Registrierung bei www.panel.ogroup.de ist für alle natürlichen Personen ab 16 Jahren möglich, die wohnhaft in Deutschland sind. Mit der Registrierung erklären sich die Panelteilnehmenden einverstanden, dass sie in Zukunft unverbindlich zu Umfragen eingeladen werden.

3.2 Rechte und Pflichten
Die Registrierung und damit die Voraussetzung zur Teilnahme an den Umfragen erfolgt durch das vollständige Ausfüllen des Registrierungsfragebogens sowie dem Akzeptieren dieser Nutzungsbedingung und des Datenschutzhinweises. Um für Einladungen zu Umfragen erreichbar zu sein, hinterlassen die Panelteilnehmenden bei der Panelgemeinschaft eine E-Mail-Adresse. Eine Weitergabe der E-Mail-Adresse an Dritte, insbesondere zum Zwecke der Ansprache zu Vermarktungszwecken, ist ausgeschlossen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Im Rahmen des Registrierungsvorgangs sind alle geforderten Pflichtangaben wahrheitsgemäß zu machen. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an Umfragen. Ebenso wenig besteht ein Anspruch des Panelbetreibers auf Teilnahme der Panelteilnehmenden an einer Umfrage. Die Panelteilnehmenden verpflichten sich mit der Registrierung bei der Panelgemeinschaft, weder Informationen noch Material, das ihm im Rahmen der Befragungen gezeigt wird, zu speichern oder an Dritte weiterzugeben. Das betrifft insbesondere Abbildungen, Frageformulierungen und jegliche Vorlagen.

4. Mitgliedschaftsbedingungen
4.1 Allgemeines
Eine Teilnahme in dem O.trend Panel ist nur mit einem Registrierungscode möglich. Die Umfragen werden entweder beauftragt oder direkt von O.trend iniziiert angeboten. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und unverbindlich. Das Portal dient dem Zweck, aussagekräftige statistische – in keinem Falle personenbezogene – Ergebnisse zu bestimmten Fragestellungen aus den Bereichen des Mobilitäts- und Wirtschaftssektors zu ermitteln, damit diese für eigene Zwecke von O.trend oder für Zwecke der Auftraggeber der jeweiligen Umfrage verwendet werden können. Die erhobenen Daten werden streng vertraulich behandelt und anonymisiert ausgewertet. Soweit für die Panelteilnehmenden neue Umfragen zur Verfügung stehen, werden sie im Benutzerkonto, per E-Mail und falls eingerichtet, per Push-Nachricht auf der App informiert.

4.2 Rechte
In dem Benutzerkonto haben die Panelteilnehmenden die Möglichkeit, eigenständig ihre Daten zu verwalten und die in der Vergangenheit bereits wahrgenommenen Umfragen und damit ggf. erworbene Guthabenansprüche nachzuvollziehen.

4.3 Pflichten
Die Panelteilnehmenden sollten ein gewisses Maß an Aktivität aufweisen und wahrheitsgemäße Angaben machen. Personen, die zwölf Monate lang an keinen Umfragen teilnehmen oder deren Antworten auf ein unaufrichtiges Antwortverhalten schließen lassen, werden nicht weiter zu Umfragen eingeladen.

5. Vergütung und Verfall der Vergütung
Der Betreiber der Panelgemeinschaft kann für die Teilnahme an Befragungen eine Vergütung ausloben. Die Höhe der Vergütung richtet sich in der Regel nach der Befragungslänge. Der Betreiber der Panelgemeinschaft bestimmt frei für jede Teilnahme die Höhe der Vergütung und gibt sie in der Einladung bekannt. Die Panelteilnehmenden können jederzeit frei entscheiden, ob sie an einer angekündigten Umfrage teilnehmen möchten oder nicht. Umfragen können Filterfragen enthalten, anhand derer festgestellt wird, ob die Panelteilnehmenden zu den gesuchten Zielgruppen gehören. Falls die Panelteilnehmenden nicht in die Zielgruppe passen, wird der Fragebogen beendet. In diesen Fällen erfolgt keine Vergütung, es sei denn, der Auftraggeber sieht dies ausdrücklich vor. Das gesammelte Guthaben wird ab einer Höhe von 5 Euro ausgezahlt. Anschließend ist eine Einlösung des Guthabens jeweils in 5 Euro Schritten möglich. Die Gutschrifterteilung erfolgt durch O.trend (§ 14 Abs. 2 S. 2 UstG) und benötigt hierfür die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift des Panelteilnehmenden (§ 33 UStDV). Andernfalls kann der Betrag gespendet werden. Entscheidet sich der Panelteilnehmende für das Spenden seines Guthabens, verzichtet er auf die Auszahlung seiner Vergütung. Der gesammelte Spendenbetrag wird hierbei einmalig pro Jahr im Namen von O.trend GmbH an das SOS Kinderdorf, die Elternhilfe Leipzig oder an Orang-Utans in Not e.V. gespendet.

6. Kündigung
6.1 Ordentliche Kündigung seitens des Mitglieds
Die Panelteilnehmenden können ihre Mitgliedschaft jederzeit im Portal ohne Angaben von Gründen beenden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten gelöscht. Sofern die Einlösegrenze erreicht wurde, kann vor der endgültigen Abmeldung das gesammelte Guthaben ausgezahlt oder gespendet werden.

6.2 Ordentliche Kündigung seitens O.trend
O.trend ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis über das Portal jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen per E-Mail zu kündigen.

7. Urheberrecht
Alle von O.trend betriebenen Seiten und jeglicher Inhalt auf diesen Seiten und damit zusammenhängender Umfragen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Texte, Grafiken, Audiodateien, Videos, Fotografien, Umfragen, Logos oder andere Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Es dürfen die auf der Seite verfügbaren Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. der jeweiligen Autorin in keiner Weise verändert, vervielfältigt (auch auszugsweise), nachgebildet oder verwertet werden. Downloads und Kopien dieser Seiten sind weder für den privaten, noch für den kommerziellen Gebrauch gestattet. Diese Bedingungen gelten auch im Rahmen der Nutzung der App.

8. Änderungen
Von Zeit zu Zeit fügt O.trend eventuell neue Funktionen hinzu und erweitert das Niveau der Dienstleistungen, welches wir anbieten. O.trend behält sich dahingehend vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Die Panelteilnehmenden können ihre Zustimmung zu den neuen Bedingungen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Veröffentlichung schriftlich oder per E-Mail widerrufen. Falls nichts gegenteiliges erwähnt wurde, gelten die Teilnahmebedingungen als akzeptiert. Die anschließende widerspruchslose Nutzung der Webseite und App bzw. der Befragungen über einen angemessenen Zeitraum hinaus, wird als stillschweigende Einverständniserklärung zu den Änderungen angesehen.

9. Anwendbares Recht
Das Nutzungsverhältnis auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der international-privatrechtlichen Kollisionsnormen.

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, nichtig oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Der übrige Teil der Vereinbarung soll davon unberührt und gültig bleiben.

Letzte Änderung am 05. Dezember 2022